Ich weiß ja nicht, wie es Euch geht, aber mein 🤍Fischbrötchen ist mit 🦐. #fischbrötchen
Viele von euch haben mich zu meiner Meinung zu den Empfehlungen der Expertinnen-Kommission zur Regelung des §218 (Schwangerschaftsabbruch), Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft gefragt. Hier kommen meine Gedanken dazu👇🏽💭 Der nun vorliegende und heute vorgestellte Bericht der Expertinnen-Kommission zu Änderungen des §218 StGB sowie den Themen altruistischer Leihmutterschaft und Eizellspende ist kein Bericht, wie jeder andere, dessen Handlungsempfehlungen man schlicht und einfach für eine direkte legislative Umsetzung vorbereitet. Aufgrund seiner sowohl medizinethischen als auch gesellschaftlichen Relevanz muss Politik sich den damit verbundenen Fragen mit größter Sorgfalt und Sensibilität widmen. Die Handlungsempfehlungen der Kommission auf 628 Seiten werden die zuständigen Ministerien und Fachpolitikerinnen nun ausführlich auswerten, bevor überhaupt ein Gesetzgebungsprozess beginnen kann. Es ist nicht Aufgabe und Verantwortung der Politik, sich einen Kommissionsbericht unabhängiger Expertinnen zu Eigen zu machen, sondern diesen politisch in all seinen Facetten zu bewerten. Genau aus diesem Grund lassen die Vorschläge der Kommission den nötigen politischen Handlungs- und Entscheidungsraum, der so notwendig für die weitere Arbeit und Debatte ist. Die veränderte europa- und völkerrechtliche Rechtslage, auf die im Bericht insbesondere eingegangen wird, müssen wir natürlich vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betrachten. Der Umgang mit dem Kommissionsbericht ist für viele Abgeordnete die klassische Gewissensfrage, der daher in geeigneter Art und Weise in den Diskussionen der Fraktionen abgebildet wird. Grundsätzlich gilt, dass alle medizinethischen Themen immer gründlich und bedacht erarbeitet werden. Es ist daher nicht angebracht mit zeitlichem Druck zu argumentieren. Für uns ist klar: auch ungeborenes Leben genießt den Schutz des Grundgesetzes. Und in diesem Sinne werden wir in unseren Diskussionen die Balance und den Ausgleich beider Schutzgüter (dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz ungeborenen Lebens) abbilden.